Liebe Naturfreundinnen und Naturfreunde,
die im Jahr 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) ist ein mächtiges Werkzeug für den Naturschutz. In welcher Form diese Verordnung in Deutschland umgesetzt wird ist jedoch noch nicht entschieden.
Wir alle haben aber aktuell die Möglichkeit, uns in diesen Entscheidungsprozess einzubringen. Über die „Online-Beteiligung zur EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur„ kann jede*r an einer Umfrage teilnehmen, kommentieren und Ideen einbringen.
Bitte nutzt die Gelegenheit und bringt Euch ein.
Konkret sehen wir in der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur auch unsere Vereinsarbeit bestärkt und können an eigenen Beispielen vielfältige positive Effekte erleben:
- Statternte – Umwandlung von Acker in Blühfläche
- Auffrischung Pflaumenallee
- Erfassung und Schutz von Röhricht am Störmthaler See
- Bau von Wildbienen-Ersatzhabitaten
- Findet Sachsens Baumriesen
- Blühendes Großpösna
- Streuobstwiese
Herzliche Grüße
Das Team von UferLeben