Positionierungen zur möglichen Freigabe des Störmthaler See für motorisierten Schiffsverkehr

UferLeben wandte sich am 6. Februar an die Gemeinde Großpösna wegen der aktuellen Diskussion, den Störmthaler See für motorisierten Schiffsverkehr freizugeben.
Wir betonten:

  • Die Bevölkerung des Leipziger Neuseenlands bevorzugt laut repräsentativer Umfrage Ruhe, Naturqualität und naturverträgliche Freizeitnutzung gegenüber motorisiertem Wassersport.
  • Es braucht politischen Einsatz für eine natur- und anwohnerfreundliche Nutzung der Seen.
  • Die Gemeinde soll Maßnahmen ergreifen, um Lärm, ökologische Schäden und touristische Übernutzung zu verhindern.
  • Zudem wurde eine Positionierung gefordert:
    • Welche Haltung vertritt die Gemeinde zur geplanten Schiffbarkeit?
    • Welche Schritte plant sie, um die Interessen der Bürger zu schützen?

Zusammenfassung der Antwort der Gemeinde Großpösna

Die Gemeinde teilte am 10. Februar mit, dass sie aktuell eine Stellungnahme zur Schiffbarkeit des Störmthaler Sees vorbereitet. Dabei verfolgt sie folgenden Ansatz:

Grundposition

  • Die Gemeinde befürwortet grundsätzlich eine Schiffbarkeitserklärung, wenn diese mit strengeren Verkehrsregeln nach Vorbild der bestehenden Mastergestattung kombiniert wird.
  • Reine Verbotsforderungen (z. B. ausschließlich Elektromotoren) seien rechtlich nicht möglich, weshalb ein pragmatischer Kompromiss angestrebt werde.

Vorgeschlagene Bedingungen der Gemeinde

  • Beibehaltung einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h (statt 30 km/h in der Schifffahrtsverordnung).
  • Ausschluss von 2-Takt-Motoren, Zulassung nur von 4-Takt-Motoren mit EG-Konformität.
  • Winterfahrverbot vom 15.11.–28.02.
  • Uferabstände wie bisher: 100 m zu Schilf/Röhricht, sonst 50 m.
  • Ergänzung fehlender Sperrgebiete in den Karten.
  • Unterstützung des langfristigen Trends zu Elektromobilität, jedoch über Anreize statt Verbote.
  • Hinweis, dass aufgrund begrenzter Infrastruktur keine touristische Übernutzung zu erwarten sei.

Ausblick

Der Gemeinderat wird diesen Vorschlag am 16. Februar beraten. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um einen abgestimmten Lösungsansatz, der sowohl Natur- als auch Anwohner- und Nutzungsinteressen berücksichtigt.