Allgemeinverfügung vom 24.03.2021 zur Untersagung jeglicher Nutzungen der Gewässer Markkleeberger See, Störmthaler See und Störmthaler Kanal
„Es werden alle Nutzungen der Gewässer Markkleeberger See, Störmthaler See und Störmthaler Kanal entschädigungslos untersagt.“
„Hierzu zählen die Fahrgastschifffahrt, Vermietungsboote, das Tauchen mit
technischen Hilfsmitteln, private Motor- und Segelboote, muskelbetriebene Boote, zahlreiche Veranstaltungen, Trend-Sportarten wie das Stand-up-Paddeling, aber auch das Baden und das Einbringen von Fischereigeräten.“