Bericht zur Artenerfassung ‚Östlich Grunaer Bucht‘

Der Komplett-Bericht zu Artenerfassung kann aktuell im Ratsinformationssystem der Gemeinde Großpösna eingesehen werden. Pfad: Sitzungsunterlagen > Technischer Ausschuss > 2022 > 07.06.2022 > TOP 3

Auszüge aus Arnold et al 2021

Vögel: Im Zuge der Brutvogelkartierung wurden im Untersuchungsraum insgesamt 98 Vogelarten
festgestellt, wobei 56 Arten Brutvögel und 42 Arten Nahrungsgäste bzw. Durchzügler waren.

Der häufigste festgestellte Brutvogel ist die auf der Vorwarnliste Deutschlands geführte und
streng geschützte Uferschwalbe. An das Plangebiet grenzt eine Kolonie der Art, östlich der
Mündung der Grunaer Bucht.

Bemerkenswert sind außerdem die 10 RP der in Deutschland als „gefährdet“ eingestuften
Feldlerche (RYSLAVY ET AL. 2021) auf den Wiesen und Ackerflächen im UG, sowie die 8 RP des
in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 30. November 2009) gelisteten Neuntöters. In diesem Anhang sind auch
die in Deutschland „vom Aussterben bedrohte“ Sperbergrasmücke (6 RP, RYSLAVY ET AL.
2021)), die Heidelerche (3 RP), der Grauspecht (1 RP, RL BRD „stark gefährdet“ (RYSLAVY ET AL.
2021)) und das Blaukehlchen. Daneben wurden die nach BNatSchG streng geschützten
Brutvogelarten Grauammer, Grünspecht, Habicht, Mäusebussard, Waldohreule und
Wendehals im UG nachgewiesen.

Neben der besonderen Verantwortung für die Uferschwalbenkolonie, weisen insbesondere
die Lebensräume des Offenlands mit angrenzenden Gebüschstrukturen sowie die
halboffenen Bereiche viele wertgebende Arten auf. Auch der erweiterte Uferbereich, mit
Brutrevieren der beiden eminenten Arten Blaukehlchen und Heidelerche, stellt unter diesem
Gesichtspunkt einen bedeutsamen Lebensraum dar.

Von den 42 Nahrungsgästen und Durchzüglern sind 8 nach BNatSchG als streng geschützt
eingestuft. Von diesen sind insbesondere Flussregenpfeifer, Drosselrohrsänger, Kranich und
Rohrweihe hervorzuheben, welche potentiell die Ufer- und Röhrichtbereichen als Brutplatz
nutzen könnten. Die nicht-brütenden Wasservögel wurden hauptsächlich in der Grunaer
Bucht erfasst.

Amphibien: Bei der Erfassung der Amphibien wurden insgesamt nur 2 Arten des Grünfroschkomplex, Teich- und Seefrosch, im Untersuchungsgebiet festgestellt (Anlage 2). Lokalisiert waren diese vor allem im Uferbereich des Störmthaler Sees und hier insbesondere in der vorgelagerten wasserführenden Senke im Osten. Weiterhin wurde 3 Teichfroschrufer am Ostufer der Grunaer Bucht verzeichnet. Daneben erfolgten akustische Feststellungen von Laubfrosch und zahlreichen Teichfröschen, welche außerhalb des UG auf der Magdeborner Halbinsel, vermutlich aus dem Bereich des Weihers im Osten, zu verzeichnen waren.

Reptilien: Die Zauneidechsen waren, abgesehen von der Ackerfläche, in allen offenen und halboffenen Bereichen anzutreffen. Es wurden beide Geschlechter sowie alle Entwicklungsstufen (juvenil, subadult, adult) erfasst, was eindeutig für die Reproduktion und eine stabile und gut ausgebildete Populationsstruktur der Art im UG spricht. Innerhalb des Plangebiets bzw. unmittelbar angrenzend (direkt neben Zufahrt) wurden 48 Individuen der in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelisteten Zauneidechse kartiert. Innerhalb der 100 m Pufferzone ergaben sich Nachweise von 23 Zauneidechsen.

Die Waldeidechse wurde hinter der Uferzone im Weidenbestand festgestellt. Dies legt nahe, dass sich weitere Exemplare der Art in diesem feuchten, dichten und somit schwer zugänglichen Baumbestand aufhalten. Auch in dem Sukzessionsbestand im Westen des Plangebiets herrschen ähnliche Verhältnisse vor. Die Ringelnattern wurden in Ufernähe sowie im zentralen Bereich des UG gesichtet. Die Populationsdichte ist vermutlich nicht hoch, aber die Art wahrscheinlich im gesamten UG vertreten. Es ist davon auszugehen, dass alle 3 nachgewiesenen Reptilienarten dauerhaft im Untersuchungsbereich vorkommen.

Libellen: Im Zuge der Libellenkartierungen wurden insgesamt 12 Arten, 6 Klein- und 6 Großlibellen, erfasst. Diese gelten alle nach BNatSchG als besonders geschützt. Eindeutige Reproduktionsnachweise am Störmthaler See in Form von Exuvien wurden für die Arten Große Pechlibelle, Becher-Azurjungfer und Großer Blaupfeil erbracht.

Weitere Arten wurden mittels Sichtung, Foto und/oder Kescherfang bestimmt: Hufeisen-Azurjungfer, Kleine Binsenjungfer, Gemeine Winterlibelle, Gebänderte Prachtlibelle, Blaugrüne Mosaikjungfer, Gemeine Smaragdlibelle, Gemeine Heidelibelle, Blutrote Heidelibelle, Kleiner Blaupfeil.

In der Roten Liste Deutschlands (OTT ET AL. 2015) wird der Kleine Blaupfeil in der Vorwarnliste geführt. Von
den festgestellten Arten sind in der Rote Liste Sachsens (LFULG 2006) die Kleine Binsenjungfer sowie der Kleine Blaupfeil als „gefährdet“ eingestuft.

Heuschrecken: Bei der Heuschreckenkartierung wurden insgesamt 14 Arten erfasst. Dabei gelten alle festgestellten Arten, bis auf die Blauflügelige Ödlandschrecke, als ungefährdet. Die Ödlandschrecke ist in der Vorwarnliste Deutschlands geführt (MAAS ET AL. 2011) und gilt nach dem BNatSchG als besonders geschützt.

Schmetterlinge: Im Zuge der Schmetterlingskartierung wurden 21 Tagfalter und 8 tagaktive Nachtfalterarten erfasst. Die häufigsten Arten waren Großes Ochsenauge, Schachbrett, Kleiner Kohl-Weißling sowie die beiden nach BNatSchG besonders geschützten Bläulinge Kleines Wiesenvögelchen und Hauhechel-Bläuling. Weitere besonders geschützte Arten sind Kaisermantel, Weißklee- Gelbling, welcher in der Vorwarnliste Sachsens gelistet ist (LFULG 2007), Kleiner Feuerfalter, Sechsfleckwidderchen und Großer Fuchs, der in Sachsen als „stark gefährdet“ (LFULG 2007) eingestuft ist und in Deutschland auf der Vorwarnliste geführt wird (REINHARDT & BOLZ, 2011). Hervorzuheben sind außerdem die mehrfachen Erfassungen der Spanischen Flagge, welche in Anhang II (prioritäre Art) der FFH- Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992) geführt wird und nach BNatSchG streng geschützt ist. Des Weiteren gilt die Art in Sachsen als „stark gefährdet“ (LFULG 2007).

Geschützte Pflanzen: Im Zuge der Kartierungen wurden im Plangebiet sowie der direkt angrenzenden Umgebung 12 wertgebende Pflanzenarten erfasst (siehe Anlage 3). Unter wertgebenden Arten sind hier Arten zu verstehen, welche einen Schutzstatus nach BNatSchG haben oder in den Roten Listen von Sachsen (LFULG 2013) oder von Deutschland (METZING 2018) geführt werden. Insgesamt wurden 8 Pflanzen festgestellt, die nach dem BNatSchG besonders geschützt sind. Darunter zählen auch 2 Neophyten, deren gesamte Gattung (Iris spp., Muscari spp.) in der
BArtSchV als besonders geschützt gelistet sind. Es wurden 4 Kräuter erfasst, welche in Sachsen als „gefährdet“ eingestuft sind und eine Art, die Raue Nelke (49 Exemplare), deren Gefährdungskategorie in der Roten Liste Sachsens (LFULG 2013) „vom Ausserben bedroht“ lautet. Im Berg-Ahorn dominierten Gehölzbestand, der sich in der Mitte des Plangebiets befindet, wurden insgesamt 95 Exemplare der Breitblättrigen Sitter erfasst. Die erfassten Kartäuser-Nelken sowie ein großer Teil der Sprossenden Felsennelken wurden entlang der Bankette des Asphaltwegs festgestellt, welche regelmäßig gemäht werden. Die Grünlandflächen neben dem Aussichtspunkt im Nordosten des Plangebiets wiesen z.T. einen sehr starken Blühaspekt auf. Hier fanden sich hunderte Exemplare des Wiesen-Salbeis sowie zahlreiche Platterbsen, Wicken, Gewöhnlicher Dost, Wilde Karde, Wiesen-Margerite, Wiesen-Glockenblume u.a. In dem Sukzessionsgehölzbestand im Westen des Plangebiets wurden am mehreren Stellen Exemplare des Echten Tausendgüldenkraut angetroffen, ein weiterer großer Bestand wurde in dem mehr oder weniger halboffenen Bereich zwischen dem Asphaltweg und der Berg-Ahorn Pflanzung festgestellt. In diesem Bereich fanden sich auch die ca. 50 Exemplare der Rauen Nelke. Die Exemplare des Körnchen-Steinbrechs wurden nur im Bereich der Streuostwiese kartiert.

Microchiroptera: Insgesamt wurde das Vorkommen von 12 sicher identifizierten Arten bzw. Artenpaaren (Große/Kleine Bartfledermaus sowie Braunes/Graues Langohr) dokumentiert. Die erfassten Arten sind unterschiedlich stark an vorhandene Strukturen gebunden und weisen verschiedene Quartierpräferenzen auf.

Alle heimischen Fledermausarten unterliegen strengen nationalen und internationalen Schutzbestimmungen und sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt. Mit der in Anhang II der FFH-Richtlinie gelisteten Mopsfledermaus wurde zudem eine prioritäre Art erfasst. Der Nachweis wurde anhand von 499 Rufaufnahmen mit hoher Bestimmungssicherheit erbracht. Für alle in den Anhängen II und IV der FFH Richtlinie aufgeführten Arten sind die Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zu berücksichtigen.

Im Bezug auf die Nachweise im Untersuchungsgebiet lässt sich eine negative Auswirkung auf die lokale Fledermauspopulation bei Beeinträchtigung der östlichen Streuobstwiese sowie dem Kiefern-/Roteichenbestand im Norden des Untersuchungsgebietes erkennen.