Ortschaftsratsitzung TOP-Thema: Entwicklung Südufer Störmthaler See

Informationen aus der Ortschaftsratsitzung vom 09.10.2018. Anwesend neben dem Ortschaftsrat waren BM Frau Dr. Lantzsch, Hauptamtsleiter Hr. Strobel und ca. 40 Einwohner.

NEU: Das SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR SMWA hat die LMBV aufgefordert die Ausschreibung zu stoppen.

  • Die Gemeinde hat für die Erschliessung des Geländes einen §4-Mittel-Antrag bei der LMBV gestellt.
  • §4-Mittel: sächsische Landesmittel (keine Bundes- oder EU-Mittel) zur Vorbereitung der Folgenutzung nach Bergbaumassnahmen, §4-Mittel können in der Regel nur öffentliche Träger beantragen (Beispiele §4-Massnahmen: Hafenmauer Lagovida, Bergbautechnikpark, Parkplatz Störmthal Süd, Hafen Zwenkau, Vineta)
  • Es besteht ggf. die Möglichkeit den Antrag der §4-Mittel auf die gesamte Fläche zu erweitern.
  • Der Vorhabenträger ist berechtigt, das Grundstück zu kaufen. Das kann die Gemeinde sein oder ein externer Investor – genaue Regelung noch unklar.
  • 10/2018 Prüfung des §4-Antrages bei der LBMV
  • 02/2019 Budgetausschuss  mit förmlicher Bestätigung der §4-Mittel
  • Nachfolgend beauftragt die LMBV ein Planungsbüro zur Vorplanung der Erschliessungsmassnahmen – dies ist der Punkt, an dem „gemeinsam“ (Vorhabenträger, Gemeinderäte, Ortsschaftsräte, BürgerInnen Ortschaften auch aus D.M.) die Pläne abgestimmt werden und jeder sich einbringen kann. Das Format der Gemeinsamkeit war nicht präzisiert – wird dann sicher auch schwierig – letztendlich wird der Vorhabenträger seine Wünsche/Entscheidungen durchsetzen.(Unsere Interpretation!)
  • ab 02/2019 sollte im Idealfall eine Zusammenarbeit Planungsbüro mit Projektträger zur Festlegung grober Fixpunkte: Zuwegung, Strom, Wasser, Abwasser, Parkplätze beginnen
  • Es gibt einen Bewerber mit Konzept Integrationscampingplatz, der aktuell ein Wirtschaftlichkeitskonzept vorbereitet.
  • UferLeben hatte bereits um Kontaktherstellung zum Betreiberkandidaten gebeten. Dies würde allerdings erst im Falle des Einverständnisses des Bewerbers erfolgen.
  • Planung und Folgenutzung wären idealerweise schon eng zu verzahnen, d.h. möglichst präzise Vorstellungen inkl. Lageplan und Wirtschaftlichkeitskonzept zeitnah erforderlich
  • Im Idealfall sollte der Gemeinde bereits bis 02/2019 klar sein, mit welchem Bewerber die weitere Planung erfolgt, d.h. inkl. vorheriger Prüfung durch externes Projektbüro und Gemeinderat ist eine Projektvorstellung deutlich eher erforderlich – einen Aufruf oder einen Stichtag für Bewerberkandidaten gibt es jedoch nicht. Kommentar der Gemeinde aus heutiger Sicht: Das wäre wünschenswert. Ob dies gelingen kann, ist offen, da zunächst ein städtebauliches Konzept als Voraussetzung für ein wirtschaftlich tragfähiges Betreiberkonzept zu erarbeiten ist.