Kinder- und Jugendbeteiligung ist vom Gesetzgeber explizit vorgesehen:
§47a SächsGemO: „Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“ .
Das Nichtbeachten der Kinder und ihrer Ideen in dem sächsischen Modellprojekt ‚QUO VADIS KOMMUNALE BÜRGERBETEILIGUNG? Etablierung nachhaltiger Beteiligungsmodelle in Sachsen‚ wirft Fragen auf, zumal das Bedürfnis nach Kinderbeteiligung mehrfach seit 2019 klar geäußert wurde:
https://www.lvz.de/Region/Markkleeberg/Kinder-wollen-bei-Magdeborner-Halbinsel-mitreden
30.01.2021 Finale Mitteilung ALD e.V.: „Zum Umgang mit Ihrer Kinder- und Jugendbeteiligung haben wir mehrfach in der Projektgruppe gesprochen. Es gibt einen klaren Beschluss, die Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung nicht aufzunehmen in den Ideenpool.“ – (ALD e.V. = Akademie für lokale Demokratie e.V. = Projektträger „QUO VADIS KOMMUNALE BÜRGERBETEILIGUNG? Etablierung nachhaltiger Beteiligungsmodelle in Sachsen“)
- keine Beteiligungsmöglichkeit für Kinder im sächsischen Modellprojekt „QUO VADIS KOMMUNALE BÜRGERBETEILIGUNG? Etablierung nachhaltiger Beteiligungsmodelle in Sachsen“ vorgesehen (2019)
- Ablehnung eines von einer Elterninitiative organisierten Kulturprojektes mit Beteiligungscharakter (2020)
- Ablehnung der von Kindern vorgetragenen Bedürfnisse für den Ideenpool (2021) → könnte das Diskriminierung sein?
09.02.2021 Nachgefragt in einem Leipziger Anti-Diskrimierungsbüro. Der Verdacht auf Diskriminierung erhärtet sich: Tatbestand von Altersdiskriminierung scheint zuzutreffen, Stichwort Adultismus.
17.02.2021 Ungeachtet dem Vorwurf der Diskriminierung von Kindern, suggeriert eine Fotodokumentation von der ‚Erwachsenen‘-Zukunftswerkstatt die Beteiligung von Kindern. Paradoxerweise handelt es sich hierbei ausgerechnet um jene Kinder, die ihre Ideen/Bedürfnisse als Flugblatt übergeben hatten und welche dann keinerlei Beachtung fanden.
Der Aspekt Diskriminierung ist einer von mehreren Punkten, die im sächsischen Modellprojekt „QUO VADIS KOMMUNALE BÜRGERBETEILIGUNG? Etablierung nachhaltiger Beteiligungsmodelle in Sachsen“ in der Kritik stehen. Weitere Infos dazu HIER.